Das immer ausgreifendere Primär- und Sekundärrecht der Europäischen Union überlagert heute in allen wesentlichen Rechtsgebieten das deutsche Verwaltungsrecht. Seit Inkrafttreten des Reformvertrags von Lissabon und seiner neuen transnationalen Kompetenzverteilung fällt es schwer, sich überhaupt noch europarechtsfreie Räume zu denken. Inzwischen hat der Luxemburger Gerichtshof selbst zum Friedhofs- und Bestattungsrecht geurteilt (Rs. C-342/17). Mithin sollte kein im Verwaltungsrecht aktiver Jurist bezüglich Europarecht weiter „auf Lücke“ setzen, auch um Haftungsrisiken zu minimieren. Zudem können mit entsprechendem Spezialwissen bekanntlich Prozesse gewonnen werden. Die Veranstaltung bietet die Möglichkeit, eventuell vorhandene EU-Lücken anstrengungslos zu schließen. Wesentliche Leitentscheidungen des EuGH zum Verwaltungsprozessrecht sowie zum allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht werden vorgestellt und anhand einprägsamer bundesdeutscher Rechtsprechung ins nationale Recht gespiegelt. Auf diese Weise kann das europäische Verwaltungsrecht unter Anleitung des im Europarecht besonders ausgewiesenen Referenten fallorientiert aufbereitet und praxisnah trainiert werden, stets im Hinblick auf die anwaltliche Mandatsbearbeitung.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das Internet verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche werden der Referent im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.