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Familienrecht

Atypisches und paritätisches Wechselmodell – Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt in der neuen Rechtsprechung des BGH

Referentin: Cornelia Herrmann

Fortbildungs-Nr.: 094559

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 19.07.2024 Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
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Die Rechtsprechung im Familienrecht unterliegt einem ständigen Wandel – gerade so wie sich auch die gesellschaftlichen Strukturen verändern. In immer mehr Familien tragen beide Elternteile zum Familienunterhalt bei und nach der Trennung werden die Kinder zunehmend abwechselnd betreut. Entsprechend den Bedürfnissen von Kindern und Eltern betreuen die Eltern mit gleichen Anteilen (paritätisches Wechselmodell) oder ein Elternteil betreut überwiegend (atypisches Wechselmodell) während der andere auch im Alltag präsent ist und mehr als nur einen Wochenend- und Ferienumgang pflegt. Wohl auch aufgrund dieser Veränderungen hat der BGH in den letzten Jahren seine Rechtsprechung angepasst und nachdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Bedarf der Kinder von der Lebensstellung beider Elternteile ableitet. Die Düsseldorfer Tabelle wurde angepasst, nach den Entscheidungen des BGHs zur Bedarfsbemessung bei besonders guten Einkommensverhältnissen. Die Dogmatischen Strukturen sind geblieben, doch die Methoden der Unterhaltsberechnung haben sich verändert. Die Referentin stellt die aktuelle Rechtsprechung zum Umgangsrecht und zum Wechselmodell vor und die Auswirkungen der neueren Rechtsprechung des BGHs auf das Unterhaltsrecht.
 
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
 
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an die Referentin zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird die Referentin im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.

Pause: 15:30 - 15:45 Uhr

Pause: 17:15 - 17:30 Uhr

Referentin

Profilbild von Cornelia Herrmann
Cornelia Herrmann

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

275,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

175,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin
235,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken