Migrationsrecht
Referent: Prof. Dr. Stephan Hocks
Fortbildungs-Nr.: 33246057
Nicht nur in Dublin-Zuständigkeits-Fällen droht den Antragstellern die Ablehnung des Asylantrags als unzulässig, das gleiche Schicksal ereilt diejenigen, die in einem anderen Staat in Europa bereits eine Schutzanerkennung erhalten haben oder die dort abgelehnt worden sind (§ 29 Abs 1 Nr. 2 und 5 AsylG). Unter welchen Umständen es in „Anerkanntenfällen“ dann doch nicht zu einer Unzulässigkeitsentscheidung kommen kann, haben die höchsten Gerichte zuletzt ausbuchstabiert. Über die Lage für Anerkannte bei ihrer Rückkehr nach Italien und Griechenland finden derzeit die ersten Verfahren nach § 78 Abs. 8 AsylG (Tatsachenrevision) beim Bundesverwaltungsgericht statt. Auch der in der Literatur diskutierte europäische Zweitantrag, ist vom EuGH zuletzt grundlegend behandelt worden.
Das Seminar will sich diesen Fallkonstellationen widmen, den Rechtsschutz klären und auch die Folgefragen, wie etwa die Bindungswirkung positive ausgefallener Schutzentscheidungen aus anderen EU-Staaten oder die Rechtsstellung von anerkannten Flüchtlingen nach dem Abkommen von Strasburg in den Blick nehmen.
Die Teilnehmenden erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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Regulärer Kostenbeitrag
135,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
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