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Vergaberecht

Effektive Verhandlungsverfahren bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen

Referentin: Dr. Irene Lausen

Fortbildungs-Nr.: 32246716

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 10.09.2025 Uhrzeit der Veranstaltung 13:00 Uhr -
18:30 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
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Ziel von Verhandlungsverfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist, die Angebote so zu verbessern, dass die öffentlichen Auftraggeber in die Lage versetzt werden, Bau-, Liefer- und Dienstleistungen zu beschaffen, die optimal auf ihren konkreten Bedarf zugeschnitten sind. Mit der Vergaberechtsreform sind erstmalig dezidierte Regelungen über Verhandlungsverfahren in die Rechtsgrundlagen aufgenommen worden, die einerseits Eckpunkte festlegen, andererseits einen großen Gestaltungsspielraum eröffnen. Daher stellen die Ausgestaltung und Durchführung eines Verhandlungsverfahrens für öffentliche Auftraggeber eine Herausforderung dar, bei der häufig juristische Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nachgefragt wird. Der Online-Vortrag LIVE zeigt die Möglichkeiten auf, ein auf die individuellen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnittenes Verhandlungsverfahren – auch im Hinblick auf die Interessen der beteiligten Bieter – rechtssicher abzuwickeln. Unter Einbeziehung der neuesten Rechtsprechung werden alle Stufen eines Verhandlungsverfahrens, unter anderem die Vorbereitung mit Festlegung der maßgeblichen Kriterien, der Inhalt der Vergabeunterlagen, die Verhandlungsrunden, die Wertung und der Zuschlag, systematisch dargestellt.

Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

Referentin

Dr. Irene Lausen

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

275,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

175,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin
235,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken