Die eGbR wird ab Januar 2024 die Notarstellen beschäftigen. Sowohl in Bezug auf die notwendigen Anmeldungen zum Gesellschaftsregister aber auch und insbesondere im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften sowie im Kapitalgesellschaftsrecht. Die eGbR ist nämlich Voraussetzung dafür, dass die Rechtsform der GbR im Rechtsverkehr, also z.B. in Bezug auf in das Grundbuch eingetragene bzw. einzutragende Rechte oder als Gesellschafter bei Kapitalgesellschaften, Stichwort Gesellschafterliste GmbH, teilnehmen bzw. agieren kann. Hier wird also sowohl die Neuanmeldung der eGbR aber auch in Bezug auf Gesellschafterlisten ein enormer Handlungsbedarf auf die Gesellschafter der GbR und damit auf die Notarstellen zukommen. Gerade im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften, zu denken ist an die veräußernde GbR bzw. die erwerbende GbR, sind im Hinblick auf materiell und formelle Rechtsvorschriften sowie dem Schutz der Vertragsbeteiligten Erklärungen im Zusammenhang mit anderen rechtsgeschäftlichen Erklärungen notwendig, die gebührenrechtliche Fragen aufwerfen.
Die Veranstaltung gibt eine kompakte Übersicht über die praktischen Fragen rund um das Thema eGbR sowie die Lösungsansätze der sich daraus ergebenden kostenrechtlichen Folgen.
Kaffeepause 10:30 - 10:45 Uhr
Mittagspause 12:15 - 13:15 Uhr
Kaffeepause 14:45 - 15:00 Uhr