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Aktuelles zum SGB XII und zu SGB IX (Eingliederungshilfe)

Rechtsgebiet(e): Sozialrecht

Referent: Dr. Carsten Stölting

Fortbildungs-Nr.: 04257718

Format: Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE

Datum: Ein Kalendersymbol. 21.10.2026

Uhrzeit: Uhrzeit der Veranstaltung 13:00 Uhr -
18:30 Uhr

Dauer: Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO

Ort: Eine Person unter einem Dach, steht für Hotel. Online Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.

Merkliste: Prospekt

Merkliste: Merkliste

Die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem SGB XII nimmt von Jahr zu Jahr zu. Das liegt zum einen daran, dass viele Altersrenten nicht mehr bedarfsdeckend sind, so dass ergänzend Leistungen der Grundsicherung in Anspruch genommen werden müssen. Zum anderen steigt die Zahl der Pflegebedürftigen, deren Bedarf ergänzend durch die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII gedeckt werden muss, insbesondere bei einer Unterbringung im Pflegeheim. Schließlich werden auch die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX verstärkt in Anspruch genommen.

Die Veranstaltung hat zum Ziel, dass die Teilnehmer die aktuellen Problemfelder des SGB XII und der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX kennen lernen und Fälle aus diesem Bereich rechtssicher bearbeiten können. Dazu wird zunächst ein Überblick über die Systematik und die wichtigsten Fallkonstellationen aus den Rechtsgebieten gegeben. In einem zweiten Teil werden einzelne Fragen behandelt (z.B. Unterkunftskosten, Einkommensanrechnung, Berechnung des Selbstbehaltes bei einer Unterbringung im Pflegeheim, Hilfsmittelversorgung im Rahmen der Eingliederungshilfe) und praxisnahe Lösungen entwickelt. Dies geschieht unter Auswertung der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere der Sozialgerichte.

Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage mit allen wichtigen Hinweisen des erfahrenen Referenten.

Referent

Dr. Carsten Stölting

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

265,00 € (USt.-befreit)

Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin