Hans-Jörg Weber
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Hans-Jörg Weber ist Fachanwalt für Medizinrecht und Strafrecht und Partner einer bundesweit agierenden Kanzlei mit Hauptstandort in Sindelfingen bei Stuttgart. Im Rahmen seiner Tätigkeit vertritt und berät Herr Weber seit 2002 Leistungserbringer, insbesondere auch auf dem Gebiet des Haftungsrechts. Eine wesentliche Rolle nimmt für ihn zudem das Thema Aufklärung ein. Im Medizinrecht steht das Gebiet des Arzthaftungsrechts im Fokus, im Strafrecht häufig geführte Verfahren wegen Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung. Als Mitautor wirkte Herr Weber im Jahr 2019 am Werk Chasklowicz/Daunderer/Rehmsmeier/Weber, Ärztliche Aufklärungspflichten. Wie müssen Ärzte wann und worüber aufklären, 1. Auflage Landsberg am Lech 2019, mit.