Das Erkennen verschiedener Rechtsverhältnisse und somit etwaiger verschiedener Beurkundungsgegenstände und deren korrekte Wertermittlung ist das Thema dieser Veranstaltung. In Überlassungsverträgen wird häufig nicht beachtet, dass es sich um einen Austausch von Leistungen handelt, die bei der Wertermittlung gegenüberzustellen sind. Die vorbehaltenen Rechte des Übergebers wie Nießbrauch, Verfügungsbeschränkungen, Rückerwerbsrechte müssen bewertet werden: sind es Einzelrechte- oder Gesamtrechte- oder aufschiebend bedingte Rechte? Hier sind unterschiedliche Wertansätze zu beachten. Die Mitbeurkundung von häufigen Erklärungen weichender Geschwister, Pflichtteilsverzichte sowohl gegenüber dem Übergeber aber auch Ehegatten, sind möglicherweise verschiedene Beurkundungsgegenstände. Nicht selten ist daher der Verfahrenswert für solche Amtstätigkeiten nicht aus dem Verkehrswert der Immobilie, sondern auch der Summe der bewerteten vorbehaltenen Rechte zu ermitteln. Die kostenmäßige Behandlung der häufig im Zusammenhang mit Überlassungsverträgen mitbeurkundeten Erklärungen wird ebenfalls besprochen.
Diese Veranstaltung soll das Grundverständnis für diese gebührenrechtlichen Themen vermitteln.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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