Das Sozialhilferecht (SGB XII) ist nach wie vor ein unentbehrliches Sicherungssystem für Menschen in Not. Es beinhaltet nicht nur Leistungen für den Lebensunterhalt, sondern auch Hilfen in besonderen Bedarfslagen, wie z. B. die sehr aufwändige Hilfe zur Pflege. Durch das Bundesteilhabegesetz wurde die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung völlig neu konzipiert und auf eine neue gesetzliche Grundlage (SGB IX) gestellt. Gleichzeitig sind beide Rechtsgebiete sehr kompliziert und schwer zu durchschauen.
Vor diesem Hintergrund wird in dem Veranstaltungsteil "Basics" ein Überblick über die Grundlagen und die Systematik beider Rechtsgebiete gegeben und typische Fallgestaltungen mit ihren Bezügen zur von der Rechtsprechung entwickelten besonderen Dogmatik werden dargestellt. Die Veranstaltungsteile erleichtern eine rechtssichere Mandatsbearbeitung in der Sozial- und Eingliederungshilfe.
Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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