
Rechtsgebiet(e): Familienrecht
Referierende: Annika Kiep, Nils Raulien
Fortbildungs-Nr.: 09257461
In familiengerichtlichen Verfahren treffen verschiedene Akteure mit unterschiedlichen Aufgaben und Perspektiven aufeinander: Richter, Kindeseltern mit Rechtsanwälten, Verfahrensbeistände und Jugendämter.
Gerade für Rechtsanwälte im Familienrecht ist es entscheidend, die internen Dynamiken zu verstehen, um Mandanten effektiv zu beraten, das gesamte System zu betrachten und die Verfahren konstruktiv und im Interesse der Mandantschaft mitzugestalten.
Die Fortbildung vermittelt kurz die juristischen Systematiken zu Aufenthaltsbestimmung, Umgang, Wechselmodell, Inobhutnahme und besonderen Verfahrensarten und beleuchtet darüber hinaus die praktischen Perspektiven der jeweiligen Verfahrensbeteiligten. Anhand konkreter Fallbeispiele
wird aufgezeigt, wie Verfahren in der Praxis ablaufen, wo typische Reibungspunkte liegen und wie Anwältinnen und Anwälte gezielt auf den Verfahrensverlauf einen positiven Einfluss nehmen können.
Entscheidende Einflussfaktoren („Stellschrauben“) sowie das Zusammenspiel zwischen richterlicher Entscheidungskompetenz und der kindeswohl- sowie kindeswunschorientierten Arbeit des Verfahrensbeistands nebst Sichtweise des Jugendamtes stehen dabei im Mittelpunkt.
Ziel der Fortbildung ist es, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten praxisnahe Ansatzpunkte an die Hand zu geben, um familiengerichtliche Verfahren noch effektiver, strukturierter und kindeswohlorientierter zu begleiten.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
305,00 € (USt.-befreit)
265,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin