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Insolvenz- und Sanierungsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

Recht der Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz, § 135 InsO

Referent: Dr. Andreas Olaf Schmidt

Fortbildungs-Nr.: 104219

Veranstaltungsformat: Selbststudium Selbststudium (Text) Ein Kalendersymbol. Jederzeit Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,50h – nach § 15 FAO
Der Online-Kurs beschäftigt sich mit dem Recht der Gesellschafterdarlehen, das in § 135 InsO sowie den §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4, Abs. 5, 44a InsO kodifiziert ist.
 
Im Mittelpunkt steht § 135 InsO. Abs. 1 und Abs. 2 ermöglichen es dem Insolvenzverwalter, bestimmte gläubigerbenachteiligende Rechtshandlungen gegenüber Gesellschaftern und gleichgestellten Dritten anzufechten und so Masse zu generieren.
 
Wichtigste Norm für die Praxis ist ohne Zweifel § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO, der die Anfechtung von Rückzahlungen auf Gesellschafterdarlehen ermöglicht, die innerhalb eines Jahres vor dem Insolvenzantrag erfolgt sind. Daneben steht § 135 Abs. 2 InsO, der das Freiwerden eines Gesellschafters von einer von ihm gewährten Sicherheit anfechtungsrechtlich wie Vermögen der Gesellschaft behandelt. Etwas weniger im Fokus steht § 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO, bei dem es um die Anfechtung von Besicherungen von Gesellschafterdarlehen aus dem Gesellschaftsvermögen geht, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Insolvenzantrag erfolgt sind.
 
Einen Fremdkörper im Rahmen des § 135 InsO bildet § 135 Abs. 3 InsO, der insbesondere Fragen um die Behandlung eines Gesellschafters regelt, der „seiner“ Gesellschaft einen Gegenstand, zumeist ein Grundstück, vermietet hat.
 
Aktualisiert im Juli 2025.
Profilbild von Andreas-Olaf Schmidt
Dr. Andreas Olaf Schmidt

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Regulärer Kostenbeitrag

99,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden