Medizinrecht
Referent: Wolfgang Frahm
Fortbildungs-Nr.: 124221
An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte/-innen, die vereinzelt oder häufig Arzthaftungsfälle bearbeiten, Fachanwälte/-innen für Medizinrecht
Worum geht es?
Die Tagung gibt einen vertiefenden Überblick über die aktuellen Fragen des Arzthaftungsrechts. Zunächst werden die Besonderheiten im Bereich des Behandlungsfehlers und des haftungsrechtlichen Facharztstandards dargestellt. Aufgezeigt werden außerdem die oft prozessentscheidenden Besonderheiten der Beweislast beim groben Behandlungsfehler, bei der Befunderhebungspflichtverletzung, im Falle fehlerhafter Dokumentation, im voll beherrschbaren Risikobereich und bei Anfängereingriffen.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt die ärztliche Aufklärung mit ihren haftungsrechtlichen Besonderheiten dar (Fehleraufklärung, wirtschaftliche Aufklärung, therapeutische Hinweispflichten und insbesondere die Eingriffs- und Risikoaufklärung sowie die zunehmend als unzureichend gerügte Aufklärung über Behandlungsalternativen).
Es werden auch die prozessualen Besonderheiten in der Arzthaftung behandelt (Behandlungsunterlagen, Substantiierungspflichten des Patienten, Sachverständigen- und Privatgutachten, Privatgutachter in der mündlichen Verhandlung).
Die Tagung umfasst u.a. die nähere Darstellung der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht aus den letzten drei Jahren und bietet auch eine Übersicht zu der aktuellen Diskussion zur „Stärkung der Patientenrechte“.
Was sind die Schwerpunkte?
Sorgfaltsmaßstab und Facharztstandard
Beweiserleichterungen bei der Pflichtverletzung (Dokumentationsfehler, voll beherrschbarer Risikobereich)
Beweiserleichterungen bei der Kausalität (grober Behandlungsfehler,
Befundsicherung und Befunderhebung, Übernahmeverschulden)
Anforderungen an die ärztlichen Aufklärungspflichten
Der Einwand der hypothetischen Einwilligung
Besonderheiten bei der Einrede der Verjährung
Vorprozessuales Vorgehen
Der Sachverständigenbeweis
Weitere Besonderheiten im Arzthaftungsprozess
Die jüngste Rechtsprechung des BGH
Die von der Bundesregierung beabsichtigte „Stärkung der Patientenrechte“
Tagungszeit: 09:00 - 14:45 Uhr
1. Pause: 11:00 - 11:15 Uhr
2. Pause: 12:45 - 13:15 Uhr
Regulärer Kostenbeitrag
275,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden