Mit den Änderungen in Folge der sogenannten großen BRAO-Reform wird die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung, in der Berufsanfängern wesentliche Berufspflichten vermittelt werden, für diese verpflichtend. Damit wird einer aus Kreisen der Rechtsanwaltschaft seit Jahren erhobenen Forderung entsprochen. Wie man die neue Fortbildungspflicht auch bewerten mag; als Bürde oder Freude. Die neue Regelung dient nicht allein dem Schutz der Mandanten. Letztendlich geht es auch für den Berufsanfänger darum, das Erreichte zu wahren. Unter dem Motto „Rechtsanwalt werden, sein und bleiben” stellt der Referent den Teilnehmern der Veranstaltung seinen Erfahrungsschatz aus seiner langjährigen Tätigkeit in der Geschäftsführung der Rechtsanwaltskammer Hamm zur Verfügung.
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