Das Denkmalschutzrecht ist keine versteinerte Rechtsmaterie, sondern vielmehr ein Seismograph öffentlicher Entwicklungen. Zu diesen gesamtgesellschaftlichen Fragen, die sich auf den Denkmalschutz unmittelbar auswirken, gehört zuvorderst der Klimaschutz. Während sich zunächst das in die Kulturhoheit der Länder fallende Denkmalschutzrecht in der Einzelfallabwägung gegen Klimaschutzvorhaben wie Solaranlagen durchzusetzen vermochte, nimmt eine im Vordringen befindliche Meinung – gestützt auf § 2 EEG – ein durchschlagendes, überragendes öffentliches Interesse der erneuerbaren Energien an, gegenüber dem das Denkmalschutzrecht nur im Ausnahmefall überwiegen würde. Das Seminar zeichnet den Meinungstand in Rechtsprechung und Literatur nach und gibt Argumentationshilfen für die Praxis.
Eine weitere, gegenwärtige Debatte betrifft Denkmäler, denen erinnerungspolitische Wertungsfragen – etwa der Umgang mit baulichen Verkörperungen von Antisemitismus, Nationalsozialismus, Kolonialismus, Militarismus o.ä. – zugrunde liegen. Während die sog. „Wittenberger Sau“ sicherlich das prominenteste Beispiel ist, finden sich auch zahlreiche niedrigschwellige, praxisnahe Beispiele, denen sich die Veranstaltung widmet.
Schließlich wird ein Hauptaugenmerk auf die aktuellen Entwicklungen in den Ländern gelegt und Gesetzesnovellen – etwa die Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW – sowie Rechtsprechung analysiert. Eine aktuelle Arbeitsunterlage rundet die Veranstaltung ab.
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