Arbeitsrecht, Informationstechnologierecht
Referent: Dr. Sebastian Krülls LL.M.
Fortbildungs-Nr.: 014868
Seit der Veröffentlichung von ChatGPT vor zwei Jahren sind KI-Anwendungen in vielen Betrieben Teil des Arbeitsalltags geworden. Die Verunsicherung auf Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberseite ist jedoch groß: Auf der einen Seite bestehen erhebliche wirtschaftliche Anreize zur Nutzung solcher Tools, auf der anderen Seite sind die rechtlichen Risiken und Rahmenbedingungen weitgehend unerschlossen.
Die arbeitsrechtlichen Herausforderungen beginnen bei der Frage, ob Arbeitnehmer – gegebenenfalls stillschweigend – zur Nutzung von KI im Rahmen ihrer Arbeitsleistung berechtigt sind. Arbeitgeber fragen sich vielfach auch, ob technologiekritische oder wenig computeraffine Beschäftigte zur KI-Nutzung verpflichtet werden können und inwieweit Vorgesetztenfunktionen auf KI übertragen werden können. Im betrieblichen Alltag spielt daneben häufig die Berechtigung des Arbeitgebers zur Anordnung von Fortbildungen eine Rolle.
Besprochen wird auch, ob und inwieweit dem Betriebsrat Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von KI im Betrieb zustehen. Rechtskonform handelnde Arbeitgeber werden zudem die Bestimmungen der DSGVO und der in diesem Jahr verabschiedeten KI-Richtlinie beachten müssen.
Die Teilnehmer erhalten eine aktuelle Arbeitsunterlage.
Regulärer Kostenbeitrag
135,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden