Informationstechnologierecht
Referent: Peter Schüller
Fortbildungs-Nr.: 22245986
Gesundheitseinrichtungen sind mittlerweile ein beliebtes Ziel von Cyberattacken. Die Bedrohungslage ist eindeutig. Cybercrime ist ein Wirtschaftszweig im Darknet, der schon heute hunderte Millionen schwer ist. In die IT-Systeme eingeschleuste Schadsoftware verschlüsselt Daten und legt das System lahm. Zur Entschlüsselung werden Lösegeldforderungen gestellt (engl. Ransom). Bei den Angriffen handelt es sich nicht mehr nur um Aktionen der zu Kultfiguren hochstilisierten Hacker. Es sind schlicht Cyberkriminelle, die sich im Darknet zu Gruppen zusammenschließen und „Produkte“ wie Ransomware-as-a-Service allen Interessierten anbieten, die Teil des Netzwerks werden wollen. Diese Affiliates, wie sie sich selbst nennen, gehen arbeitsteilig vor. Die Bandbreite reicht von harmlosen Telefonanrufen bis hin zu Phishing E-Mails und Brute Force Angriffen auf die Sicherheitsarchitektur der IT-Netzwerke. Sind Angriffspunkte und Werkzeuge erschaffen, wird der Angriff durchgeführt. Das Phänomen ist freilich nicht neu. Wer erinnert sich nicht an das Loveletter-Virus (auch als Love Bug bekannt) aus dem Jahr 2000. Und auch Anna Kournikova hatte 2001 bekanntlich nicht vor, ein Foto von sich mit der Welt zu teilen. Doch die Qualität der Cyberangriffe hat sich geändert. Waren es früher tatsächlich noch Hacker, die auf Sicherheitslücken hinweisen wollten, geht es heute schlicht um Erpressung.
Das Gesundheitswesen ist gezwungen, mit dieser Bedrohungslage umzugehen. Digitale Gesundheitsanwendungen, Videosprechstunden, eRezept, telemedizinische Ver- und Nachsorge und nicht zuletzt der Wunsch der Patienten, auf ihre Behandlungs- und Gesundheitsdaten in einer elektronischen Gesundheitsakte zugreifen zu können, stellt die Leistungserbringer im Gesundheitswesen vor neue Herausforderungen. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bringt fortlaufend neue Anforderungen an die Cybersicherheit (früher auch IT-Sicherheit), den Datenschutz und die Datensicherheit mit sich. Der Einsatz ausreichend resilienter Software ist dabei nur ein Puzzleteil. Es bedarf der Schaffung eines Information Security Management System (ISMS), um auf den Ernstfall vorbereitet zu sein. Denn es droht nicht weniger als der Ausfall der Patientenversorgung im Falle eines Cyberangriffs. Denn die Strukturen sind derart vernetzt, dass der Angriff auf einen Rechner einen Dominoeffekt durch die gesamte Versorgungskette zur Folge haben kann.
Die anwaltliche Beratungspraxis muss sich mit dieser Querschnittsmaterie befassen, um die Mandatsbearbeitung sowohl auf Leistungserbringer- als auch auf Patientenseite optimal gewährleisten zu können. Die Veranstaltung gibt einen kompakten Überblick über die cyberrechtlichen Bestimmungen im Gesundheitswesen, die heutzutage von allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen zu beachten sind, um negative Rechtsfolgen zu vermeiden.
Eine instruktive Arbeitsunterlage rundet die Veranstaltung ab.
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Regulärer Kostenbeitrag
275,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden