Thomas Müller
Rechtsanwalt, Vors. Richter am Finanzgericht a. D.
Thomas Müller ist Rechtsanwalt und Vorsitzender Richter am Finanzgericht Köln a. D. und war langjähriger Lehrbeauftragter an der FH Aachen. Nach seinem 2. juristischen Staatsexamen trat er im Jahr 1980 in die Finanzverwaltung NRW ein. Während seiner Tätigkeit am Finanzgericht Köln ab 1985 war er zunächst Senaten mit Sonderzuständigkeit für Grunderwerbsteuer und für das Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen. Außerdem war er Vorsitzender des 10. Senats mit Sonderzuständigkeit u. a. für Körperschaftsteuer. Als Dozent widmet er sich praxisnah, seine Erfahrungen als Finanzrichter einbringend, besonders den Fragen der Besteuerung von Kapital- und Personengesellschaften sowie dem Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht. Herr Müller ist Mitautor im „Körperschaftssteuergesetz Kommentar“ (Mössner/Seeger/Oellerich (Hrsg.), 4. Auflage 2019) und Autor mehrerer Lehrbücher sowie zahlreicher Aufsätze.