Familienrecht
Referent: Lars Mückner
Fortbildungs-Nr.: 09257117
Zwei Umstände im Leben sind der menschlichen Entscheidung angeblich entzogen, nämlich die Auswahl der Eltern und die Umstände des eigenen Todes. Bezüglich der letztgenannten Möglichkeit hat sich das Recht in den letzten Jahren erheblich gewandelt.
Die Gesetzeslage bildet die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zur Patientenverfügung unserer Sterbehilfe nicht adäquat ab. Im Strafgesetzbuch findet sich noch immer der Tatbestand zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB). Die fundamentale Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus Februar 2020 wird vom Gesetzgeber nicht abgebildet. Eine Änderung der Vorschrift ist an politischen Mehrheiten gescheitert.
Die anwaltliche Begleitung durch Beratung, aber auch im forensischen Verfahren als Prozessvertreter, inklusive der Vertretung im Strafverfahren wird durch einen verstehender Überblick über die Rechtslage zum Leben und zum Tod gefördert.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Aufgezeichnet im Juni 2025.
Regulärer Kostenbeitrag
135,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden