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Familienrecht

Patientenverfügung und Sterbehilfe

Referent: Lars Mückner

Fortbildungs-Nr.: 09257117

Veranstaltungsformat: Selbststudium Selbststudium (Lehrvideo) Ein Kalendersymbol. Jederzeit Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,5h – nach § 15 FAO

Zwei Umstände im Leben sind der menschlichen Entscheidung angeblich entzogen, nämlich die Auswahl der Eltern und die Umstände des eigenen Todes. Bezüglich der letztgenannten Möglichkeit hat sich das Recht in den letzten Jahren erheblich gewandelt.


Die Gesetzeslage bildet die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zur Patientenverfügung unserer Sterbehilfe nicht adäquat ab. Im Strafgesetzbuch findet sich noch immer der Tatbestand zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB). Die fundamentale Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus Februar 2020 wird vom Gesetzgeber nicht abgebildet. Eine Änderung der Vorschrift ist an politischen Mehrheiten gescheitert.

 

Die anwaltliche Begleitung durch Beratung, aber auch im forensischen Verfahren als Prozessvertreter, inklusive der Vertretung im Strafverfahren wird durch einen verstehender Überblick über die Rechtslage zum Leben und zum Tod gefördert.

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

 

Aufgezeichnet im Juni 2025.

Referent

Lars Mückner

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

155,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)

Ermäßigter Kostenbeitrag

135,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin