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Handels- und Gesellschaftsrecht

GmbH-Geschäftsführer: Rechte und Pflichten in der höchstrichterlichen Rechtsprechung

Referent: Prof. Dr. Markus Gehrlein

Fortbildungs-Nr.: 19258045

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 12.06.2026 Uhrzeit der Veranstaltung 9:00 Uhr -
14:30 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
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Der Geschäftsführer ist die Zentralgestalt einer GmbH, die für das Wohl und Wehe der Gesellschaft verantwortlich ist. Rechtliche Probleme treten nicht erst auf, wenn sich eine Gesellschaft in einer Insolvenzlage befindet. Gerade bei einer werbenden, aktiv und mit Erfolg am Wirtschaftsleben teilnehmenden GmbH unterliegt der Geschäftsführer einem Bündel von Rechten und Pflichten. Für den Geschäftsführer wie auch die Gesellschafter und natürlich besonders ihre rechtlichen Berater ist die Kenntnis der maßgeblichen höchstrichterlichen Rechtsprechung unabdingbar. Der Online-Vortrag LIVE befasst sich mit einem bunten Strauß rechtlicher Aspekte, angefangen von der Berufung des Geschäftsführers in sein Amt, Schadensersatzpflichten gegenüber der Gesellschaft und außenstehenden Dritten bis hin zur Abberufung aus dem Amt und der Kündigung des Anstellungsvertrages. Ferner werden Fragen im Blick auf die Krise der Gesellschaft untersucht, die Haftung nach §§ 15b, 64 GmbHG wie auch die Insolvenzverschleppungshaftung.
 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
 

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.

Referent

Profilbild von Markus Gehrlein
Prof. Dr. Markus Gehrlein

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

265,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin