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Familienrecht, Strafrecht

Stalking und Gewaltschutz: Schnittstelle zwischen Strafrecht, Familienrecht und Polizeirecht

Referierende: Jan Prinz, Katharina Schürholz

Fortbildungs-Nr.: 09257438

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 27.05.2026 Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5,00h – nach § 15 FAO
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inklusive

Das Seminar richtet sich bewusst an die Fachanwaltschaft sowohl im Familienrecht als auch im Strafrecht. Im Rahmen der auf die Schnittstellenthematik ausgelegten Veranstaltung wird eine Betrachtung aus straf- und familienrechtlicher Sicht im (kritischen) Dialog zweier Referenten mit unterschiedlichem fachlichen Hintergrund ermöglicht. Dabei sollen auch die Möglichkeiten zur Kooperation (im weiteren Sinne) in den Blick genommen werden.

 

Im ersten Teil der Veranstaltung sollen dabei die Rechtsschutzmöglichkeiten im Rahmen des Gewaltschutzverfahrens, sowohl in materiell-rechtlicher als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht, aufgezeigt und diskutiert werden. Ferner ist zur ganzheitlichen Betrachtung aus familiengerichtlicher Sicht beabsichtigt, die gerichtlichen Eingriffsmöglichkeiten im Rahmen von Kinderschutzverfahren gemäß §§ 1666, 1666a BGB, sowohl gegenüber den Kindeseltern als auch gegenüber Dritten, aufzuzeigen. Ggfs. wird an dieser Stelle auch die Gelegenheit für einen Exkurs in die entsprechenden Regelungen der sog. Istanbul-Konvention bieten.

Im zweiten Teil der Veranstaltung wird das Thema Stalking und Gewaltschutz aus strafrechtlicher Sicht beleuchtet. Dabei werden den Teilnehmenden zunächst materiell rechtliche Grundlagen vermittelt und der Straftatbestand der Nachstellung gemäß § 238 StGB sowie die Strafvorschrift nach § 4 GewSchG vorgestellt. Bei der sich anschließenden Betrachtung des Verfahrensrechts werden zum einen Opferschutzinstrumete der StPO erläutert, die ein Mitwirken und Wahrnehmung von berechtigten Interessen von Opfern häuslicher Gewalt und Nachstellung im Prozess ermöglichen (Bsp: Verfahrens- und Informationsrechte, Nebenklage, Beistandschaft). Zum anderen werden Aspekte herausgearbeitet, die vonseiten der Verteidigung im Rahmen einer Fallbearbeitung von Interesse sein könnten (Beweiswürdigung im Falle einer „Aussage gegen Aussage“-Konstellation, Täter-Opfer-Ausgleich, Beweisverwertungsverbote). Da gerade bei diesem Thema familiäre Verbindungen von Tätern und Opfern nicht Selten eine große Rolle spielen, wird auf die Besonderheiten im Zusammenhang mit Vernehmung von Kindern eingegangen, wenn einer der Sorgeberechtigten als Täter im Verdacht steht.

 

Im Überblick soll auch auf die polizeirechtlichen Grundlagen, exemplarisch anhand der in Nordrhein-Westfalen geltenden Vorschriften, eingegangen werden, wobei strukturell vorhandene Rechtsschutzmöglichkeiten aufgezeigt werden. Abschließend ist eine überblicksartige Zusammenfassung der soziologischen Struktur der Stalking- und Gewaltschutzfälle beabsichtigt.

 

Die Veranstaltung ist insbesondere darauf ausgelegt, konkrete Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis der Teilnehmenden aufzugreifen. Sie sind daher ausdrücklich eingeladen, im Vorfeld des Seminars, nämlich bis 2 Wochen vor Seminarbeginn, Kurzdarstellungen zu eigenen Fällen einzureichen, damit diese zwischen den Referenten sowie im Plenum erörtert werden können.
 

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
 

Profilbild von Jan Prinz
Jan Prinz

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Katharina Schürholz

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Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden