Das Ziel der Reform von Vormundschafts-und Betreuungsrechts war eine Besserstellung von kranken Erwachsenen und Minderjährigen. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass die Reform – von namhaften Rechtswissenschaftlern auch als „das Reförmchen“ bezeichnet – ihren hehren Zielen hinterherhinkt. Die ersten Obergerichte betonen zwar die Nachrangigkeit der Betreuung, doch scheint es noch immer einen faktischen Bedarf für die Bestellung von Betreuern für den Bereich „Geltendmachung und Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche“ zu geben, weil die jahrzehntelangen Einsparungen in der Organisation der Leistungsverwaltung nicht von einem Tag auf den anderen beseitigt werden.
Die Begleitung betreuungsrechtlicher Verfahren durch Beratung, als Prozessvertreter, Verfahrenspfleger oder Verfahrensbeistand wird durch einen verstehender Überblick über die Rechtsreform und die Analyse der aktuellen Rechtsprechung erleichtert.
Aufgrund der großen Nachfrage schließt diese Veranstaltung an die vorhergehende vom 15.03.2024 an, beinhaltet aber zusätzlich auch aktuelle Entwicklungen der Zwischenzeit sowie internationale Aspekte.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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