web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Sie möchten keine Neuigkeiten rund um das DAI und unsere Fortbildungen verpassen?
Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter!

Informationstechnologierecht, Gewerblicher Rechtsschutz

Online-Coaching und Fernunterricht – Die Zulässigkeit nach dem FernUSG

Referent: Dr. Frank Remmertz

Fortbildungs-Nr.: 22257287

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 13.02.2026 Uhrzeit der Veranstaltung 14:00 Uhr -
16:45 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,50h – nach § 15 FAO
Ein Hotelsymbol

Online

Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.
Veranstaltung zur Merkliste hinzufügen Merkliste

 

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) stammt aus den 1970er Jahren und somit aus einer Zeit, als das Internet noch in weiter Ferne lag und Fernunterricht im Selbststudium von gedruckten Kursunterlagen bestand. Dieses Gesetz erlebt zurzeit, beschleunigt durch die Corona-Pandemie, aufgrund zahlreicher Online-Kurse und der boomenden Online-Coaching-Branche eine Renaissance. Im Sommer 2025 hat der BGH eine Grundsatzfrage geklärt und erstmals entschieden, dass das FernUSG nicht nur im Verhältnis B2C, sondern auch im Bereich B2B anwendbar ist (Urteil v. 12.06.2025 – III ZR 109/24). Seither fragen sich viele Anbieter, ob sie einer Zulassung nach diesem Gesetz bedürfen. Sofern Verträge unter das FernUSG fallen, sind sie ohne Zulassung nichtig, so dass den Kunden Ansprüche auf Rückzahlung der geleisteten Vergütung zustehen können. Zudem drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, weil es sich bei der Zulassungspflicht nach § 12 I FernUSG um eine Marktverhaltensvorschrift nach § 3a UWG handelt. Auch nach der BGH-Entscheidung, die unter den Anbietern für große Verunsicherung gesorgt hat, sind viele Einzelfragen bei der Anwendbarkeit des FernUSG noch nicht abschließend geklärt, so dass für Anbieter weiterhin Gestaltungsspielräume zur Vermeidung einer Zulassungspflicht bestehen. Erste Gerichtsentscheidungen im Anschluss an die BGH-Entscheidung weisen in diese Richtung.

 

Das Seminar behandelt im Schwerpunkt die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des FernUSG auf Online-Coaching-Verträge anhand der aktuellen Rechtsprechung und Literatur. Für die Anbieterseite bietet das Seminar Gestaltungsmöglichkeiten, um eine Anwendbarkeit des FernUSG zu vermeiden. Aus Sicht der Kunden werden die Rechtsfolgen erläutert, wenn sich ein Vertrag als nichtig erweist. 

 

Das Seminar eignet sich daher für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Anbieter von Online-Coaching und deren Kunden beraten, um sich einen aktuellen Überblick über die Rechtslage zu verschaffen.
 

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
 

Profilbild von Frank Remmertz
Dr. Frank Remmertz

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

155,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden