Notare
Referent: Werner Tiedtke
Fortbildungs-Nr.: 034234
Dieses Modul befasst sich mit allen Bewertungsfragen zu Notarkosten für Anmeldungen zum Handelsregister betreffend Kapitalgesellschaften (GmbH, UG – haftungsbeschränkt, AG). Registeranmeldungen treffen häufig mit der Beurkundung des der Registeranmeldung zugrundeliegenden Sachverhaltes, wie z.B. Gründung einer GmbH, einer UG – haftungsbeschränkt, einer AG, Kapitalerhöhungen oder Satzungsänderungen zusammen, sind in der Praxis aber auch nicht selten isoliert – also ohne Mitbeurkundung des betroffenen Vorgangs Gegenstand notarieller Tätigkeiten. Oft bereitet die kostenrechtliche Einordnung Schwierigkeiten, obwohl sich nahezu alle Regelungen aus § 105 GNotKG ergeben. Zudem regelt § 111 Nr. 3 GNotKG einen Grundsatz, wonach eine Registeranmeldung stets als besonderer Beurkundungsgegenstand gilt. Die Umsetzung ist bei bestimmten Sachverhalten nicht einfach und fehleranfällig. In einem Überblick und anhand von ausgewählten Fallbeispielen werden nicht nur Hinweise zur Bestimmung des Geschäftswerts gegeben, sondern auch zur Frage, wann trotz mehrerer Tatsachen eine Anmeldung vorliegt oder von mehreren Anmeldungen auszugehen ist, zur Berechnung aller Gebühren, wie Verfahrens- oder Entwurfsgebühr, Vollzugs- und Betreuungsgebühren und weist auch ebenso auf konkrete Mindestwerte und den in § 106 GNotKG geregelten Höchstwert hin.
Besprochen werden in diesem Modul Bewertungen typischer Anmeldungen betreffend Kapitalgesellschaften.
Dieses Modul gibt im ersten Teil einen Überblick über allgemeine Grundsätze zur Bewertung von Registeranmeldungen. Im zweiten Teil gibt der Autor Bewertungshinweise zu ausgewählten Beispielen.
Veröffentlicht am 25. September 2025.
Regulärer Kostenbeitrag
98,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)