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Erbrecht

Digitale Vermögenswerte im Erbfall

Referierende: Matthias Borgmeier, Ann-Kristin Gruner

Fortbildungs-Nr.: 14257692

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 03.09.2026 Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
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Online

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Digitale Vermögenswerte gewinnen im Rahmen der Vermögensnachfolge zunehmend an Bedeutung. Hierzu zählen insbesondere Kryptowährungen, NFTs, Online-Konten, digitale Geschäftsmodelle (Online-Shops, Influencer-Accounts) sowie Social-Media-Accounts.


In der Praxis bereitet der Umgang mit diesen Vermögenswerten im Erbfall erhebliche Schwierigkeiten. Häufig fehlt es bereits an der vollständigen Ermittlung der digitalen Positionen. Hinzu treten rechtliche Unsicherheiten hinsichtlich der Vererblichkeit, des Zugriffs auf Accounts sowie der Berücksichtigung vertraglicher Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiber.


Auch aus steuerlicher Sicht bestehen zahlreiche offene Fragen. Insbesondere die Bewertung volatiler digitaler Vermögenswerte, die zutreffende ertragsteuerliche Einordnung sowie die Behandlung im Rahmen der Erbschaftsteuer werfen komplexe Probleme auf.
 

Das Seminar stellt die wesentlichen rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen systematisch dar und zeigt typische Problemkonstellationen sowie Lösungsansätze für die Beratungspraxis auf. Dabei werden die Schnittstellen zwischen Zivilrecht und Steuerrecht besonders berücksichtigt.
 

Die Teilnehmer erhalten ein umfangreiches Skript.

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das Internet verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.
 

Ann-Kristin Gruner

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Profilbild von Matthias Borgmeier
Matthias Borgmeier

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Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden