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Verkehrsrecht

Illegal beschaffte Beweismittel im Verkehrsrecht und ihre prozessuale Verwertbarkeit

Referent: Andreas Krämer

Fortbildungs-Nr.: 154206

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 03.07.2024 Uhrzeit der Veranstaltung 10:00 Uhr -
12:45 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,5h – nach § 15 FAO
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Insbesondere seit dem Urteil des BGH vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17 zur Verwertung von unzulässigen DashCam-Aufnahmen, ist auch im Verkehrsrecht die Frage, ob illegal beschaffte Beweismittel gleichwohl als Beweismittel herangezogen werden können in den prozessualen Focus gerückt. Auch die moderne Technik durch Smartphones macht es möglich Gespräche heimlich aufzunehmen oder Fotos und Filmaufnahmen unbemerkt zu tätigen. Daneben engagieren Versicherer bei „verdächtigen“ Personenschäden Privatdetektive mit der Überwachung von Geschädigten oder erlangen Gesundheitsdaten „auf dem kurzen Dienstweg“. Sind auf diese Weise gewonnene Erkenntnisse verwertbar oder aber eine „Frucht des verbotenen Baums“? Schließlich finden im verkehrsstraf- und bußgeldrechtlichen Bereich grenzwertig beschaffte Beweismittel Eingang in die Akten. Wann gilt dabei das Verwertungsverbot des § 136a StPO? Das Seminar will daher für die Probleme der Verwertbarkeit solcher Beweismittel sensibilisieren und Argumentationshilfen liefern, einer Verwertbarkeit zu widersprechen oder auch zu bejahen.

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das Internet verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.

Pause 11:30 - 11:45 Uhr

Referent

Andreas Krämer

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

115,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin