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Familienrecht

Atypisches und paritätisches Wechselmodell – Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt in der neuen Rechtsprechung des BGH

Referierende: Cornelia Herrmann

Fortbildungs-Nr.: 094554

Online-Vortrag LIVE 16.04.2024 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
5,00h – nach § 15 FAO
Prospekt

Online

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Die Rechtsprechung im Familienrecht unterliegt einem ständigen Wandel – gerade so wie sich auch die gesellschaftlichen Strukturen verändern. In immer mehr Familien tragen beide Elternteile zum Familienunterhalt bei und nach der Trennung werden die Kinder zunehmend abwechselnd betreut. Entsprechend den Bedürfnissen von Kindern und Eltern betreuen die Eltern mit gleichen Anteilen (paritätisches Wechselmodell) oder ein Elternteil betreut überwiegend (atypisches Wechselmodell) während der andere auch im Alltag präsent ist und mehr als nur einen Wochenend- und Ferienumgang pflegt. Wohl auch aufgrund dieser Veränderungen hat der BGH in den letzten Jahren seine Rechtsprechung angepasst und nachdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Bedarf der Kinder von der Lebensstellung beider Elternteile ableitet. Die Dogmatischen Strukturen sind geblieben, doch die Methoden der Unterhaltsberechnung haben sich verändert. Die Referentin stellt die aktuelle Rechtsprechung zum Umgangsrecht und zum Wechselmodell vor und die Auswirkungen der neueren Rechtsprechung des BGHs auf das Unterhaltsrecht. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage. Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.

Pause 15:30 - 15:45 Uhr

Pause 17:15 - 17:30 Uhr

Cornelia Herrmann

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

275,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden