Mit der digitalen Dekade bis 2030 hat die Kommission für die EU eine Zeit eingeleitet, die geprägt ist von einer Vielzahl neuer Gesetze, die aus ihrer Sicht notwendig werden, um den Herausforderungen in Sachen „Digitale Dienste“, „Datenwirtschaft“, „Cybersicherheit“ und „Künstliche Intelligenz“ (u.a.) angemessen zu begegnen.
Das Seminar zielt darauf ab, dem Teilnehmer einen verständlichen Überblick über das auf digitale Sachverhalte abzielende, neue EU-Recht zu geben. Das häufig gewählte Instrument der Verordnung führt dazu, dass entgegenstehendes, deutsches Recht zukünftig unangewendet bleibt. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre, im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung, ist zu konstatieren, dass sowohl der Bund als auch die Länder mit dem „Aufräumen“ der nationalen Rechtslage nicht hinterherkommen bzw. keinen gesteigerten Ehrgeiz zeigen, es dem Praktiker mit einer „sauberen“ Gesetzeslage etwas einfacher zu machen. Für die Rechtsprechung und damit auch die Anwaltschaft kündigen sich herausfordernde Zeiten an.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.