Sozialrecht, Arbeitsrecht
Referierende: Dr. Anja Euler, Eva Veiglhuber
Fortbildungs-Nr.: 04246294
Das Thema Rente ist ein Dauerbrenner. Die geburtsstarken Jahrgänge beenden ihr Arbeitsleben. Welche Rentenarten gibt es und was sind deren Voraussetzungen? Wie kann man vorzeitig in Rente gehen? Welche Tricks und Tipps gibt es, die sowohl für Arbeitgeber/-innen (Fachkräftemangel) als auch Arbeitnehmer/-innen (früherer Renteneintritt, größere Flexibilität) von Interesse sind? Thematisiert werden die aktuellen Austrittsvarianten unter Berücksichtigung eines Abschlagsausgleichs oder einer Abfindung.
Arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Rentnern/innen werden immer bedeutender. Die Fallstricke „sozialversicherungsrechtliche“ Konsequenzen, sowie Möglichkeiten des Abschlagsausgleichs sind zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung des BAG unterlagen bisher Altersgrenzen Klauseln auch den Regelungen des TzBfG und damit grundsätzlich auch dem strengen Schriftformerfordernis gem. § 14 Abs. 4 TzBfG. Neu geschaffen wurde der Absatz § 41 Abs. 2 SGB VI der bestimmt, dass die Vereinbarung, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, nicht der Schriftform bedarf. Ausreichend ist die Einhaltung der Textform; § 14 Abs. 4 TzBfG soll nicht zur Anwendung kommen. Die Konsequenzen für die Befristungsabreden werden besprochen Außerdem wird die Rechtsprechung des BAG und EuGH zur Frage der Diskriminierung bei Sozialplänen und befristete Arbeitsverhältnisse mit Rentner/-innen besprochen.
Regulärer Kostenbeitrag
275,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden