Die Beratung des Erben zu den Möglichkeiten, seine Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlassbestand zu beschränken, ist von erheblicher praktischer Bedeutung. Nach § 1975 BGB bedarf es hierzu der Nachlassverwaltung oder der Nachlassinsolvenz. Der Referent gibt in der Veranstaltung einen Überblick über diese beiden Rechtsinstitute mit praktischen Beratungstipps für die anwaltliche Praxis.
Der erfahrene Referent ist Mitautor des Münchener Anwaltshandbuchs Erbrecht.
Eine instruktive Arbeitsunterlage rundet die Veranstaltung ab.
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