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Insolvenz- und Sanierungsrecht

Das Gutachten im Eröffnungsverfahren

Referent: Dr. Andreas Olaf Schmidt

Fortbildungs-Nr.: 104224

Online-Vortrag LIVE 03.05.2024 10:00 Uhr -
12:45 Uhr
2,50h – nach § 15 FAO
Prospekt

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Merkliste
Fallstricke und Fehlerquellen / SanInsFoG und SanInsKG (vormals: COVInsAG) / Gutachten und InsVV
Mit dem Gutachten endet das Eröffnungsverfahren und es handelt sich um die wichtigste Aufgabe des Sachverständigen bzw. vorläufigen Insolvenzverwalters. Durch das am 01.01.2021 in Kraft getretene SanInsFoG stellen sich einige Fragen neu, etwa beim Umgang mit den Insolvenzgründen (§§ 17 bis 19 InsO) und dem neuen § 15b InsO, zu dem es noch keine Rechtsprechung gibt. Weitere Fragen treten aufgrund der Neuorientierung des BGH zu § 133 InsO auf. Außerdem wird das SanInsKG (vormals: COVInsAG) relevant, wenn es um Fragen der Massegenerierung während des Aussetzungszeitraums (01.03.2020 bis 30.04.2021) geht. – Schließlich: Das „gute“ Gutachten dient auch mittelbar der Vorbereitung des Vergütungsantrags des vorläufigen Insolvenzverwalters. Hierbei treten gelegentlich in der Praxis bemerkenswerte Widersprüche zwischen Gutachten und Vergütungsantrag auf.
 
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das Internet verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche werden der Referent im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.

Pause 11:30 - 11:45 Uhr

Dr. Andreas Olaf Schmidt

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden