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Erbrecht

Typische Fehler bei „Testamentsspenden“ an Stiftung oder Verein und deren Vermeidung

Referentin: Sigrun Mast

Fortbildungs-Nr.: 14246473

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 23.10.2025 Uhrzeit der Veranstaltung 10:00 Uhr -
12:45 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,50h – nach § 15 FAO
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Online

Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.
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Immer mehr gemeinnützige Organisationen – insbesondere Stiftungen und Vereine – werden in Testamenten als Erben oder Vermächtnisnehmer bedacht. Rechtsanwälte sehen sich dabei zunehmend mit komplexen Fragestellungen an der Schnittstelle von Erbrecht, Gemeinnützigkeitsrecht sowie Stiftungs- und Vereinsrecht konfrontiert.


Diese Fortbildung richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mandanten bei der Gestaltung, Umsetzung und Überprüfung von testamentarischen Zuwendungen an Non-Profit-Organisationen beraten. Es werden typische Fehlerquellen aufgezeigt, z. B. formale Mängel, fehlende Berücksichtigung von Pflichtteilen, unzulässige Auflagen sowie sonstige gemeinnützigkeitsrechtliche Stolpersteine. 

Anhand aktueller Rechtsprechung und praxisnaher Beispiele erhalten die Teilnehmenden konkrete Handlungsempfehlungen für die rechtssichere Gestaltung und mögliche Handlungsoptionen im Umgang mit bestehenden Fehlern.
 

Die instruktive Arbeitsunterlage enthält eine fallbezogene Darstellung für die anwaltliche Praxis.

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
 

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Sigrun Mast

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden