Wer staatliche oder kommunale Verwaltungen berät, muss die besonderen Bindungen des öffentlichen Sektors an das Gemeinwohl kennen und berücksichtigen. Hierzu gehört auch das sog. Staatshaftungsrecht. Auch wenn man nicht zuerst die Schadensgeneigtheit einer Maßnahme ausloten, sondern sich den Gestaltungsmöglichkeiten zuwenden wird, sollten die Rechtsfolgen des Handelns überblickt werden können. Dabei besteht die Schwierigkeit, dass die Ansprüche auf Unterlassung, Folgenbeseitigung, Schadensersatz oder Entschädigung teils gar nicht gesetzlich geregelt und jedenfalls stark gewohnheits- und richterrechtlich geprägt sind. Strukturen der Haftung in einer ausdifferenzierten und komplexen Rechtsordnung offen zu legen und damit letztlich Haftungsfälle zu vermeiden, ist das Anliegen dieses Seminars. Dabei soll auch ein Blick auf die Rolle von Compliance in der öffentlichen Verwaltung geworfen werden.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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