
Rechtsgebiet(e): Strafrecht
Referent: Nils Feldhaus
Fortbildungs-Nr.: 07268533
Die Einlassung des Angeklagten ist Gegenstand der Urteilsfindung und damit vom Gericht zu würdigen. Daher ist es für die Verteidigung entscheidend, ob sich der Angeklagte bereits als Beschuldigter geäußert hat, was er geäußert hat und wie damit in der Hauptverhandlung umzugehen ist. Entscheidend ist weiter, ob er sich in der Hauptverhandlung äußert, wann er dies tut und ob er dies selbst übernimmt oder ob sein Verteidiger für ihn eine Erklärung abgibt.
Die Fortbildung beschäftigt sich mit den damit zusammenhängenden prozessualen Fragen, mit Fragen der Würdigung des Aussageverhaltens und gibt der Verteidigung daher den nötigen Background für die Beratung des Angeklagten, aber auch für das Agieren in der Hauptverhandlung.
305,00 € (USt.-befreit)
265,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin