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Reden, reden lassen oder schweigen – Einlassung des Angeklagten und Verteidigererklärung in der Hauptverhandlung

Rechtsgebiet(e): Strafrecht

Referent: Nils Feldhaus

Fortbildungs-Nr.: 07268533

Format: Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE

Datum: Ein Kalendersymbol. 10.02.2027

Uhrzeit: Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr

Dauer: Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO

Ort: Eine Person unter einem Dach, steht für Hotel. Online Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.

Bonusmaterial: ki_zustimmung Bonusmaterial
inklusive

Merkliste: Prospekt

Merkliste: Merkliste

Die Einlassung des Angeklagten ist Gegenstand der Urteilsfindung und damit vom Gericht zu würdigen. Daher ist es für die Verteidigung entscheidend, ob sich der Angeklagte bereits als Beschuldigter geäußert hat, was er geäußert hat und wie damit in der Hauptverhandlung umzugehen ist. Entscheidend ist weiter, ob er sich in der Hauptverhandlung äußert, wann er dies tut und ob er dies selbst übernimmt oder ob sein Verteidiger für ihn eine Erklärung abgibt. 

 

Die Fortbildung beschäftigt sich mit den damit zusammenhängenden prozessualen Fragen, mit Fragen der Würdigung des Aussageverhaltens und gibt der Verteidigung daher den nötigen Background für die Beratung des Angeklagten, aber auch für das Agieren in der Hauptverhandlung.

Zu diesem Online-Vortrag LIVE erhalten Sie ohne Zusatzkosten eine KI-erzeugte, dem roten Faden des Referenten folgende Mitschrift * und einen kompakten KI-Podcast * zur Nachbereitung. Nach dem Vortrag stehen Ihnen die Inhalte zeitnah in Ihrem Teilnehmerkonto zur Verfügung.
*KI-generiert und nicht menschlich geprüft

Referent

Profilbild von Nils Feldhaus

Nils Feldhaus

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

265,00 € (USt.-befreit)

Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin