Der berechtigte staatliche Unglaube an absolute Gerechtigkeit zeigt sich vor allem in der Existenz eines Rechtsmittelrechts. In den letzten Jahren hat die Bundesrepublik insoweit offenbar zu neuem Glauben gefunden und zahlreiche Rechtsmittel im Verwaltungsprozess verkürzt. Dadurch sind für die Beteiligten Komplikationen und Risiken entstanden, die beherrscht werden sollten. Denn geht der Prozess in der Instanz verloren, ruht alle Hoffnung auf der nächsten. Bei allen Rechtsmitteln steckt der Teufel im Detail, weshalb oftmals nicht der gewünschte Erfolg eintritt, obwohl er zumindest möglich gewesen wäre. Umso wichtiger ist die sichere Beherrschung dieser besonderen prozessualen Materie, was praktischer Übung bedarf. Das Seminar wendet sich an Fachanwälte für Verwaltungsrecht und andere Rechtsanwälte, die Prozesse auch in nächsten Instanzen gewinnen wollen. Gegenstand sind die Grundlagen des Rechtsmittelrechts der VwGO sowie einschlägige Rechtsprechung, die fallorientiert aufbereitet und praxisnah trainiert werden, stets im Hinblick auf die anwaltliche Mandatsbearbeitung. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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