Migrationsrecht
Referent: Prof. Dr. Stephan Hocks
Fortbildungs-Nr.: 33246077
Die Ausweisung ist ein ausländerpolizeiliches Instrument der Gefahrenabwehr, das selbst unbefristet bestehende Aufenthaltsrechte unmittelbar (d.h. auch trotz Eintritt einer aufschiebenden Wirkung) beenden kann. Für Mandanten ist die Ausweisung dabei oft wenig verständlich, weil ihnen mit der Strafe und deren Verbüßung das durch eine Straftat Geschehene eigentlich als getilgt erscheint und sie auf die aufenthaltsrechtlichen Folgen nicht recht vorbereitet sind. Seit der Neuregelung 2016 lebt die Anwendung dieses Instituts von einer ergebnisoffenen und gerichtlich voll überprüfbaren Abwägung der gegenüberstehenden Interessen. Das macht die Schwierigkeit eines ausweisungsrechtlichen Mandats aus, weil einerseits umfangreich vorgetragen werden muss, aber auch die von Gesetz und Rechtsprechung vorgegebenen Gewichtungen zu beachten sind. Schwierig -. oder zumindest fremd - ist die Materie Ausweisung für Migrationsrechtler aber auch deswegen, weil immer wieder Bezüge zum Straf- und Strafvollzugsrecht bestehen. Die Veranstaltung widmet sich all dem, nimmt aber auch den Rechtsschutz besonders mit in den Blick.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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Regulärer Kostenbeitrag
135,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
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