Familienrecht
Referent: Dr. Alexander Schwonberg
Fortbildungs-Nr.: 09246113
Den Satz “Wann werde ich denn endlich geschieden?” wird jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt sicherlich von der Mandantin oder dem Mandanten gehört haben, wenn das Scheidungsverfahren mehr als zwei oder drei Jahre gedauert hat. Insbesondere dann, wenn neben dem Versorgungsausgleich weitere Folgesachen rechtshängig sind, kann das Verfahren lange dauern, zumal die Gerichte nicht gerade abtrennungsfreudig sind.
Vor diesem Hintergrund soll in der Veranstaltung der Scheidungsverbund mit den vielfältigen verfahrensrechtlichen Aspekten betrachtet werden.
Neben der Frage, welche Folgesachen in den Scheidungsverbund einbezogen werden können, sollen auch die praktisch relevanten Aspekte zum Stufenantrag (beim Ehegattenunterhalt und Güterrecht) sowie der Zwischenfeststellungsantrag bei einem Ehevertrag angesprochen werden. Die Auflösung des Verbundes ist nicht auf die Regelung in § 140 FamFG beschränkt, sondern kann insbesondere auch durch den vorzeitigen Zugewinnausgleich herbeigeführt werden. Auch für die Beschwerdeinstanz können sich aus dem Verbund heraus Probleme ergeben (z.B. Voraussetzungen der Anschlussbeschwerde). Darüber hinaus werden auch damit zusammenhängende materiellrechtliche Fragestellungen einbezogen, etwa zum Getrenntleben und Trennungsunterhalt sowie zur Härtefallscheidung.
Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilnehmenden die verfahrensrechtlichen Werkzeuge auf der Grundlage aktueller Entscheidungen aufzuzeigen, um auf Verfahrensentwicklungen sachgerecht reagieren und Verzögerungen möglichst vermeiden zu können.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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Regulärer Kostenbeitrag
275,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden