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Sozialrecht, Arbeitsrecht

Arbeitsschutz aktuell – Praxisfragen der Neuen Arbeitswelt („new work“): Home-Office, Mobile Arbeit, Arbeit 4.0 – Schnittstellen Arbeits- und Sozialrecht

Referent: Dr. Norbert Kollmer

Fortbildungs-Nr.: 044353

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 05.07.2024 Uhrzeit der Veranstaltung 10:00 Uhr -
15:45 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
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Online

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Mehr als jeder zweite Bürobeschäftigte praktiziert heute Homeoffice, also Tele- und Mobile Arbeit mit rasch steigender Tendenz. Rechtsfragen in diesem Zusammenhang sind nur rudimentär geklärt. Dies gilt sowohl für das Arbeitsrecht, als auch für das Sozialrecht mit seinem Unfallversicherungsschutz (SGB VII). Auch die neueren Phänomene wie Workation, also die Kombination von Urlaub und Arbeit, häufig im Ausland, stehen rechtlich „auf tönernen Füßen.“ Europäische und Bundesgesetzgeber unternehmen ernsthafte Anstrengungen, diese neue Rechtsmaterie zu reglementieren. Es gibt aber politische Widerstände, und außerdem dauert es …

Der Online-Vortrag LIVE sichtet
so umfassend wie in dem gegebenen Zeitrahmen möglich aktuelle Rechtsfragen und bereitet anhand von Beispielen den aktuellen Stand von Literatur und Rechtsprechung praxisbezogen auf. Zugleich erörtert der erfahrene Referent systematisch die essenziellen Grundlagen des Arbeitsschutz- und Unfallversicherungsrechts eine Schnittstellenmaterie, die spätestens seit der Coronakrise die Vorstandsetagen der Unternehmen erreicht hat.


Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

Tagungszeit: 10:00 - 15:45 Uhr

1. Pause: 12:00 - 12:30 Uhr

2. Pause: 14:00 - 14:15 Uhr

Referent

Dr. Norbert Kollmer

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

275,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

175,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin
235,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken