Sowohl vor, während und nach dem Scheitern einer Ehe gehören vertragliche Vereinbarungen zwischen den Ehegatten zum anwaltlichen Alltag. Im Seminar werden aus dem Blick der vorsorgenden Vertragsgestaltung einerseits und der Regelung der Folgen einer Ehe nach deren Scheitern andererseits typische Fallgestaltungen im Güterrecht, Versorgungsausgleich und Unterhaltsrecht sowie Ansprüche zwischen den Ehegatten aus dem Nebengüterrecht systematisch dargestellt. Hierzu gehören neben der Frage einer Abgrenzung eines Ehevertrages von einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen die Grenzen vertraglicher Gestaltungen, Formvorschriften und Regelungen des Beurkundungsverfahrens. Ausführungen zu Freiststellungsvereinbarungen zwischen den Ehegatten, versicherungs- und steuerrechtlichen Aspekten sowie kostenrechtlichen Fragestellungen runden die Thematik ab.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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