Das deutsche Asylrecht ist wie beinahe kein anderes Rechtsgebiet von Europarecht durchdrungen. Als Mitgliedstaat der Europäischen Union nimmt die Bundesrepublik aktiv am sogenannten Gemeinsamen Europäischen Asylsystem teil. Der Vortrag verfolgt das Ziel, diese Einflüsse - orientiert am Aufbau des deutschen Asylgesetzes - transparent zu machen und offenzulegen. Um noch zielgerichteter beraten zu können, soll verdeutlicht werden, wo heute mit welcher Intensität durch Europäisches Primär- und Sekundärrecht sowie die Rechtsprechung von EuGH und EGMR anwendungsvorrangige Überlagerungen zu beachten sind. Auf diese Weise wird das deutsche und europäische Asylrecht mithilfe aktueller Entscheidungen fallorientiert aufbereitet.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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