Insolvenz- und Sanierungsrecht, Arbeitsrecht
Referent: Prof. Dr. Frank Els
Fortbildungs-Nr.: 10246341
Online
Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.Das Arbeitseinkommen von Schuldnerinnen und Schuldnern spielt im Insolvenzverfahren eine Schlüsselrolle – sei es für den Einzug zur Masse, für die (erfolgreiche) Pfändung durch Dritte oder für die Sicherung des Existenzminimums. Dieses Seminar beleuchtet die zivil- und insolvenzrechtliche Behandlung des Arbeitseinkommens unter praxisrelevanten Aspekten.
Im Fokus stehen:
• Massezugehörigkeit von Einkommensbestandteilen: Was fällt in die Insolvenzmasse? Wie sind beispielsweise Sonderbestandteile wie Überstundenvergütung, Boni, Einmalzahlungen u.a. einzuordnen?
• Zugriffsmöglichkeiten auf Arbeitseinkommen über das Girokonto: Wirkweise und Schranken eines Pfändungsschutzkontos
• Möglichkeiten der Zusammenrechnung von mehreren Arbeitseinkommen und Sozialleistungen im Insolvenzverfahren und Verbesserung des Massezugriffs durch Nichtberücksichtigung von Schuldnerangehörigen mit eigenen Einkünften
• Festsetzung abweichender pfändungsfreier Beträge durch das Insolvenzgericht gem. § 36 IV InsO i.V.m. § 850f und § 906 ZPO bei „besonderen Bedürfnissen“ des Schuldners u.a.
• Lohnpfändung für Dritte contra Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters/Treuhänders – wer hat Vorrang, wie werden konkurrierende Ansprüche durch Arbeitgeber oder Bank bedient? Auswirkungen und Reichweitere weiterer insolvenzrechtlicher Vollstreckungsverbote
Im Webinar werden Handlungsoptionen entwickelt und rechtssicher begründet. Die Veranstaltung richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Insolvenzrecht und Arbeitsrecht sowie an Praktiker:innen, die regelmäßig mit pfändungs- oder insolvenzrechtlichen Fragen rund um das Arbeitseinkommen befasst sind, sowohl auf Gläubigerseite, als auch auf Schuldnerseite.
Regulärer Kostenbeitrag
275,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden