Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Referent: Dr. Carsten Brückner
Fortbildungs-Nr.: 17246237
Online
Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.Das vom Mieter zu zahlende Entgelt macht dessen Hauptleistungspflicht aus. Die Höhe der Miete kann sowohl abhängig sein vom übereinstimmenden Willen der Mietvertragsparteien im Rahmen einer einzelnen Miethöhevereinbarung, einer Indexmiet- oder Staffelmietvereinbarung, als auch abhängig von äußeren Umständen bei der Entwicklung der Betriebskosten und vom Willen des Vermieters oder Gesetz- und Verordnungsgebers bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen an der Mietsache.
Jede Mieterhöhung folgt seinen eigenen besonderen Voraussetzungen und erfordert vertiefte Kenntnisse im jeweiligen Teilgebiet des Mietrechts. Der Anspruch auf Zustimmung zum Mieterhöhungsbegehren, die Erhöhung von Pauschalen oder Vorauszahlungen auf die Betriebskosten und die Mieterhöhung nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen erfordern unterschiedliche Voraussetzungen.
Regulärer Kostenbeitrag
135,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden