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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mieterhöhungen in der Wohnraummiete

Referent: Dr. Carsten Brückner

Fortbildungs-Nr.: 17246237

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 14.08.2025 Uhrzeit der Veranstaltung 10:00 Uhr -
12:45 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,50h – nach § 15 FAO
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Das vom Mieter zu zahlende Entgelt macht dessen Hauptleistungspflicht aus. Die Höhe der Miete kann sowohl abhängig sein vom übereinstimmenden Willen der Mietvertragsparteien im Rahmen einer einzelnen Miethöhevereinbarung, einer Indexmiet- oder Staffelmietvereinbarung, als auch abhängig von äußeren Umständen bei der Entwicklung der Betriebskosten und vom Willen des Vermieters oder Gesetz- und Verordnungsgebers bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen an der Mietsache.

Jede Mieterhöhung folgt seinen eigenen besonderen Voraussetzungen und erfordert vertiefte Kenntnisse im jeweiligen Teilgebiet des Mietrechts. Der Anspruch auf Zustimmung zum Mieterhöhungsbegehren, die Erhöhung von Pauschalen oder Vorauszahlungen auf die Betriebskosten und die Mieterhöhung nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen erfordern unterschiedliche Voraussetzungen. 
 

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Dr. Carsten Brückner

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden