Die aktuelle Rechtsprechung im Bau- und Architektenrecht gehört tatsächlich und rechtlich zu den spannendsten Rechtsgebieten. Denn sie ist von einer regen Tätigkeit des Gesetzgebers, der Gerichte (EuGH und BGH insbesondere) sowie kaum überschaubarer tatrichterlicher Ausdifferenzierungen (durch die Oberlandesgerichte) geprägt. Vor allem auf den Gebieten der Mängelrechte (so z.B. EuGH C-97/22 v. 17.5.2023), der Sicherheiten (BGH VII ZR 94/22 v. 16.3.2023) oder der Abrechnung von Bauleistungen insbesondere im Gesamtschuldverhältnis zwischen Bauunternehmer und Architekten (BGH VII ZR 243/19 v. 10.8.2022 und VII ZR 90/22 v. 1.12.2022) sowie im komplexen Geflecht des staatlichen Preisrechts der HOAI (EuGH C-261/20 u. C-544/21; BGH VII ZR 174/19, 229/19, 12/21, 724/21), aber auch zur Verjährung (BGH – VII ZR 881/21 zur Hemmung verschiedener Mängel, die einer Begutachtung in einem Selbständigen Beweisverfahren unterliegen) und zum Prozessrecht sind aktuell bedeutsame Entscheidungen ergangen, die der Baurechtler kennen muss.
Der Entschädigungsanspruch des § 642 BGB ist in diesem Rahmen noch einmal von herausragender Bedeutung. Er ist tatsächlich wie rechtlich vor Gericht schwer zu fassen. Liegt Mitwirkungsverzug auch bei nur verlangsamenden Störungen vor? Entfällt der Mitwirkungsverzug, wenn der Unternehmer nach Eintritt der Störung seine Arbeitskräfte auf einer anderen Baustelle einsetzt? Ist zur Begründung eine bauablaufbezogene Darstellung geboten? Welchen Maßstäben unterfällt die Abwägungsentscheidung im Rahmen des § 642 BGB? Die Anrechnung etwaig ersparter Aufwendungen sowie die gegebenenfalls anderweitige Verwendung der Produktionsmittel und Arbeitskräfte und die Geschäftsanteile für Wagnis und Gewinn sind ebenfalls anhand der aktuellen Rechtsprechung zu betrachten.
Der Referent ist Vorsitzender eines Bausenats am Oberlandesgericht, der auch auf die Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen spezialisiert ist. Er ist zudem Mitherausgeber und Mitautor verschiedener Standardwerke zum Bau- und Architektenrecht sowie Verfasser zahlreicher Fachaufsätze und Rechtsprechungsübersichten in einschlägigen Fachzeitschriften.