Die Erstellung der Gebührenrechnung bei Immobilienkaufverträgen erfordert die korrekte Wertermittlung und das Erkennen von verschiedenen Beurkundungsgegenständen. Häufig wird missachtet, dass der Wert der Sache mit den Leistungen des Käufers zu vergleichen ist. Immobilien mit zu entsorgenden Gebäuden werden häufig zu einem Kaufpreis veräußert, der dem Verkehrswert des Grundstücks ohne Bebauung nicht entspricht, da der Erwerber die Abrisskosten in seiner Kalkulation berücksichtigt. Daher ist der Verkehrswert des Grundstücks maßgeblich für die Kaufpreisberechnung. Die Mitbeurkundung von Eintragungsbewilligungen und Anträgen von Grunddienstbarkeiten sind verschiedene Beurkundungsgegenstände. Die Vollzugsgebühr auslösenden Tätigkeiten und ihre Fälligkeit sowie viele andere Themen mehr sind für die formwirksame Kostenrechnung und vor allem für die vollständige Abrechnung maßgeblich.
Die Veranstaltung soll die Mitarbeiter kompakt in die auftretenden Fragestellungen einführen.
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