Die Abgrenzung zwischen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist im alltäglichen Rechtsverkehr von großer Bedeutung. Bedeutsam ist diese Abgrenzung insbesondere im Bereich des Darlehensrechts, da bei Verbrauchern das Verbraucherkreditrecht unter anderem mit besonderen Informationspflichten und Widerrufsrechten einschlägig ist. Aus Sicht sowohl von Darlehensnehmern als auch von Darlehensgebern ist daher wichtig zu wissen, welche Rechtsregeln auf den konkreten Fall anwendbar sind. Für die Praxis ist daher eine Hilfestellung notwendig, die bei der Abgrenzung von Verbraucherhandeln und Unternehmerhandeln unterstützt.
Aktualisiert im März 2025.