Die Liste der Gesellschafter einer GmbH gemäß § 40 GmbHG gehört neben der Satzung zu den wichtigsten Dokumenten der GmbH. Sie ist das allgemeine Legitimationsdokument und Rechtscheingrundlage für die Stellung als Gesellschafter einer GmbH.
In der Regel wird der Notar mit der Erstellung einer Gesellschafterliste betraut, selbst in den Fällen, in denen diese keine Einreichungspflicht trifft. Für den gesellschaftsrechtlichen Berater ist es gleichwohl unerlässlich, über Kenntnisse der Funktionen und die Gestaltung der Liste der Gesellschafter zu verfügen. Relevant wird die Liste der Gesellschafter in diversen Konstellationen, insbesondere bei Gesellschafterversammlungen, Haftung für ausstehende Einlagen, gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen und bei Anteilskaufverträgen.
Dieser Online-Kurs soll einen Überblick über die Funktionen der Liste der Gesellschafter und typischen Beratungskonstellationen geben. Außerdem werden Inhalts- und Gestaltungsfragen thematisiert, um den anwaltlichen Berater in die Lage zu versetzen, selbst einen Entwurf zu fertigen, für den Fall, dass der Geschäftsführer gemäß § 40 Abs. 1 GmbH für die Einreichung einer neuen Liste zuständig ist.
Der Kurs berücksichtigt auch die durch das MoPeG zum 01.01.2024 wirksam gewordenen Änderungen in Bezug auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Aktualisiert im April 2024.