Sie möchten keine Neuigkeiten rund um das DAI und unsere Fortbildungen verpassen?
>> Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter! <<

Informationstechnologierecht

Rechtliche Anforderungen beim Einsatz von Cloud-Lösungen

Referent: Heiko Schöning LL.M.

Fortbildungs-Nr.: 22246139

Online-Vortrag LIVE 30.04.2025 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
5,00h – nach § 15 FAO
Prospekt

Online

Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.
Merkliste

IaaS, PaaS, SaaS oder XaaS – Cloud Computing findet man in verschiedenen Ausgestaltungen auf dem Markt. Die rechtlichen Anforderungen für Cloud-Betreiber und deren Nutzer sind ebenso vielfältig, abhängig vom jeweilig gewählten Geschäftsmodell. Die Fortbildung führt kurz in die relevanten Geschäftsmodelle ein und ordnet diese aus rechtlicher Sicht. Hierbei werden nicht nur die klassischen BGB-Vertragstypen betrachtet, sondern auch die weiteren Implikationen und Anforderungen aus anderen Gesetzgebungsakten, insbesondere der KI-VO, dem Data Act, dem Digital Service Act oder der DSGVO dargestellt. Neben den digitalrechtlichen Rechtsakten werden auch Fragestellungen aus den Bereichen des IT-Sicherheitsrechts, dem Arbeitsrechts und der Compliance mit betrachtet. Abgerundet wird die Schulung durch Hinweise zur Umsetzung in der Praxis und der vertraglichen Gestaltung. 


Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

 

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.

Heiko Schöning LL.M.

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

275,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden