Bau- und Architektenrecht
Referent: Michael Lenke
Fortbildungs-Nr.: 164332
Die Identifikation von Nachträgen ist beim Planer besonders schwierig. Denn der Architekt oder Ingenieur schuldet nicht nur ein funktionierendes (Bau-)Werk nach vorgegebenem Plan, sondern zunächst diesen Plan, also die optimale Lösung für eine Aufgabe, die er zumeist im Zusammenspiel mit dem Auftraggeber erst definieren und/oder konkretisieren muss. Die Identifikation von Änderungen der Aufgabenstellung ist beim Planungsprozess aber möglich und für beide Seiten wichtig, weil unklare Planungsaufgaben sich im weiteren Projektverlauf nachteilig auswirken. Die rechtlichen Ansatzpunkte hierfür werden im Seminar aufgezeigt.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich durch die Reform des BGB-Bauvertragsrechts grundlegend geändert. Die geltenden gesetzlichen Leitbilder, Anordnungsrechte, Verfahrensregelungen und Abschlagszahlungsrechte müssen vor allem beim Projekt- und Vertragsmanagement umgesetzt werden. Für Planer ist es dabei besonders wichtig, ihr Vorleistungsrisiko zu reduzieren und frühzeitig die richtigen Weichen für die Durchsetzung von Nachtragshonoraren zu stellen.
Der Referent gibt einen umfassenden Überblick, verbunden mit strategischen Hinweisen für die anwaltliche Praxis zur Durchsetzung und Abwehr von Planernachträgen.
Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Regulärer Kostenbeitrag
275,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden