
Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Referent: Prof. Dr. Jörg Habetha
Fortbildungs-Nr.: 07257743
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit „des Unternehmers“ – etwa des AG-Vorstands, des (GmbH-)Geschäftsführers oder leitenden Angestellten – resultiert aus der Ausübung unternehmerischer Leitungsmacht. Sie ist die Basis des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts und umfasst das laufende Geschäft, geduldete Fehlentwicklungen sowie unzureichende Aufsicht, Überwachung und Organisation – in und außerhalb einer (drohenden) Insolvenz. Das Ressortprinzip oder die Delegation an nachgeordnete Management-Ebenen „wirken“ zwar auch strafrechtlich – allerdings nicht ohne Weiteres. Darüber hinaus wird unabhängig von dieser formellen Aufgabenverteilung strafrechtliche Verantwortung gerade (aber nicht nur) in der Krise „informell“ durch sog. „faktische Geschäftsführung“ begründet.
Die Veranstaltung richtet sich an Fachanwälte für Strafrecht, Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht und andere auf diesen Gebieten in Unternehmen tätige Juristen und Syndikusrechtsanwälte.
Der Referent gibt als erfahrener Strafverteidiger einen detaillierten Überblick über die essentiellen Grundlagen der „Strafbarkeit des Unternehmers“, ihrer Reichweite und Grenzen, auch anhand aktueller Rechtsprechung hierzu und zeigt Handlungs-, Verteidigungs- und Compliance-Optionen auf.
Regulärer Kostenbeitrag
305,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag