Dr. Tobias Aubel
Vors. Richter am Landessozialgericht
Dr. Tobias Aubel ist Vorsitzender Richter eines für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen Senats am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Nach einer Tätigkeit als Repetitor und Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Münster begann er 2004 seine Tätigkeit als Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalens beim Sozialgericht Köln in einer für die gesetzliche Rentenversicherung und für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Kammer. Nach einer zweieinhalbjährigen Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht wurde er 2011 Richter am Landessozialgericht und war dort als Berichterstatter in für das Arbeitsförderungsrecht, das Sozialhilferecht und das Krankenversicherungsrecht zuständigen Senaten sowie in der Gerichtsverwaltung tätig. Herr Dr. Aubel kommentiert in den „Juris-Praxiskommentaren“ (Schlegel/Voelzke) zum SGB II (Bittner, 5. Auflage 2020) und SGB III (Schubert, 2. Auflage 2019) sowie in dem Kommentar zum „SGG“ (Zeihe/Hauck, 2019). Er ist erfahrener Referent zu verschiedenen Themengebieten, u. a. zum Verfassungs-, Verfahrens- und Sozialhilferecht.