Arbeitsrecht
Tagungsleitung : Werner Ziemann
Referent: Prof. Dr. Stefan Lunk
Fortbildungs-Nr.: 01245955
A-Rosa Travemünde
A-Rosa Travemünde
Außenallee 10Online
Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.GmbH-Geschäftsführer sitzen zwischen Baum und Borke: Sie sind unionsrechtlich Arbeitnehmern, unterliegen als nicht bestimmende Geschäftsführer der Sozialversicherung wie abhängig Beschäftigte, sind aber nach nationalem Verständnis keine Arbeit-, sondern Dienstnehmer. Soeben widersprach hinsichtlich der Grundkündigungsfrist der BGH dem BAG. Die Einzelheiten bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten sind gleichfalls unklar. Auch die (arbeits- oder land-?)gerichtliche Zuständigkeit ist problematisch. GmbH-Geschäftsführer haften für einfache Fahrlässigkeit und genießen keinen Kündigungsschutz – diese landläufige Meinung ist zwar oft richtig, spannend wird es allerdings, wenn wir nicht über den Regelfall sprechen, und zwar sowohl bei der Haftung als auch im Bereich des „Bestandsschutzes“. Ungeachtet der Tendenz der nationalen Rechtsprechung, Geschäftsführer dem Arbeitgeberlager zuzuordnen, gibt es Konstellationen, in denen Geschäftsführer doch Kündigungsschutz oder eine Haftungsbegrenzung in Anspruch nehmen können. Anhand von Praxisbeispielen werden typische Fallkonstellationen behandelt, mit denen man als Anwalt konfrontiert wird. Neben der rechtlichen Bewertung enthält der Vortrag Gestaltungsvorschläge.
Ausgehend von den Schwerpunkten der anwaltlichen Beratung erläutert das Seminar anhand der aktuellen Rechtsprechung die organschaftlichen und anstellungsvertraglichen Grundlagen der Tätigkeit als Geschäftsführer, Fallstricke bei der Vertragsgestaltung, die Pflichten des Geschäftsführers und seine Haftung. Darüber hinaus werden die rechtlichen Fragen der Beendigung des Geschäftsführertätigkeit und des Anstellungsvertrags behandelt.
Der Vortrag vermittelt die aktuelle Rechtsprechung rund um den GmbH-Geschäftsführer und gibt Tipps von der Vertragsgestaltung bis zur Prozessführung.
Teilnehmer erhalten eine umfangreiche Arbeitsunterlage.
Am Vortag (13. August 2025) findet die Veranstaltung „DAIvent: Aktuelles Arbeitsrecht an der Ostsee – Teil 1" mit einem Umfang von fünf Zeitstunden statt. Mit der Buchung dieser Veranstaltung am 13. August und der weiteren Veranstaltung am Folgetag (15. August 2024) können Fachanwältinnen und -anwälte für Arbeitsrecht ihre gesamte Fortbildungspflicht (15 Zeitstunden – § 15 FAO) an einem Termin wahrnehmen.
A-Rosa Travemünde
Außenallee 10Regulärer Kostenbeitrag
345,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden